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GSB

Wichtige Informationen der Schulleitung

  1. Entschuldigungen
    Wenn Ihr Kind z.B. wegen Erkrankung dem Unterricht fernbleibt, müssen Sie dies unverzüglich noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch (Sekretariat spätestens bis 7.30 Uhr unter 08321/2812) oder in schriftlicher Form unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.
    Da das Sekretariat nicht immer besetzt ist, bitten wir Sie, wenn notwendig, auch den Anrufbeantworter zu besprechen. Mündliche Entschuldigungen von Schülern können wir nicht akzeptieren! Alle Kollegen sind angewiesen, bei unentschuldigter Absenz sofort zu Hause nachzufragen.
  2. Beurlaubung
    Eine Beurlaubung vom Unterricht kann laut § 20 Abs. 3 BaySchO nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Dabei stellen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung an die Schulleitung. Gründe für die Beurlaubung können sein:
    a) Religiöse Gründe (z.B. Firmung, Konfirmation, Einkehrtage)
    b) Kuraufenthalte nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
    c) Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen
    d) Besondere persönliche Gründe (z.B. Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel)
    Grundsätzlich können Beurlaubungen kurz vor Ferienbeginn oder nach Ferienende nicht genehmigt werden.
  3. Schulweg
    Wann immer möglich, sollte Ihr Kind den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Das sorgt für Bewegung vor und nach dem Unterricht und bietet Gelegenheit soziale Kontakte zu üben und selbstständig zu werden. Achten Sie vor allem in der kälteren und somit dunkleren Jahreszeit darauf, dass Ihr Kind auf dem Weg zur Schule gut sichtbare Kleidung (evtl. "Leuchtdreieck") trägt.
    Das Fahren zur Schule mit dem Fahrrad ist von Seiten der Schule erst ab der bestandenen Radfahrprüfung empfohlen. Falls Sie Ihrem Kind trotzdem erlauben, mit dem Rad zu fahren, tun Sie dies auf eigene Verantwortung! Nochmals weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit eines Fahrradhelms sowie eines verkehrssicheren und funktionstüchtigen Fahrrades hin.
  4. Kopier- und Büchergeld
    Das Kopiergeld wird klassenweise pro Schüler halbjährlich erhoben
  5. Bushaltestelle
    Bitte benutzen Sie bei Besuchen die dafür vorgesehenen Parkplätze!
    Vor allem beim Bringen oder Abholen Ihres Kindes muss die Bushaltestelle frei bleiben.
  6. Wettergerechte Kleidung
    Bewegung und frische Luft in den Pausen sind für unsere Kinder von großer Bedeutung. Deshalb versuchen wir, wann immer es wetterbedingt möglich ist, die Pausen im Freien abzuhalten. Bitte wählen Sie deswegen die Kleidung Ihres Kindes vorausschauend aus!
  7. Schulunfall - was tun?
    Teilen Sie dem Arzt und der Schule unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Der Arzt kann dann direkt mit dem Versicherungsträger abrechnen.
    Lassen Sie Ihre Versicherungskarte nicht einlesen!
    Akzeptieren Sie keine Privatrechnung, es sei denn, sie wünschen dies ausdrücklich!
  8. Sprechstunden der Lehrkräfte
    Wir bitten Sie, sich mindestens einen Tag vorher anzumelden. So können Sie erreichen, dass die Lehrkraft wirklich ausreichend Zeit für Ihr Anliegen hat und nicht evtl. zur Vertretung eingesetzt wird.